DBSB-Logo

Turnierordnung des DBSB

Turnierordnung des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Schachbundes e. V. (DBSB)
Beschlossen von der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 08.12.1990, zuletzt geändert durch Beschluss der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 05.02.2007. Sie gilt ab dem 01.01.2008.

Erster Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Spielbedingungen
(1) Die Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE) mit den Zusatzregeln für das Turnierschach zwischen Sehenden und Blinden (Zweibrettspiel), siehe Anhang, sind Bestandteil dieser Turnierordnung. Sie sind grundsätzlich dann anzuwenden, wenn diese Turnierordnung nichts anderes vorsieht.
(2) Bei allen Turnieren müssen die Partien am Schachbrett entschieden werden.
(3) Bei Turnieren, die vom DBSB ausgerichtet werden, gilt ein allgemeines Rauchverbot.
(4) Der Betrieb von Mobiltelefonen ist im Turnierbereich nicht gestattet. Der Verstoß gegen diese Regelung wird mit einer Buße von 10 Euro zugunsten der DBSB-Kasse geahndet.
§ 2 Spieldauer
Die Spielzeit beträgt, soweit diese Turnierordnung nichts anderes vorsieht, sechs Stunden bei einer Zeitkontrolle nach vier Stunden. Die Bedenkzeit gilt als überschritten, wenn ein Spieler innerhalb der ersten zwei Stunden nicht 40 Züge ausgeführt hat und wenn nach einer weiteren Stunde sein Blättchen fällt.
§ 3 Wertung bei Punktgleichheit
(1) Bei Punktgleichheit wird in einem Rundenturnier nach dem System Sonneborn-Berger (einfache Wertung) gewertet. Lässt sich danach kein Unterschied ermitteln, entscheidet die Mehrzahl der gewonnenen Partien; danach wird die verfeinerte Wertung des Systems Sonneborn-Berger angewendet. Besteht auch dann Gleichheit, entscheidet die Mehrzahl der mit Schwarz gewonnenen Partien. Danach entscheidet das Los.
(2) In einem Turnier nach Schweizer System ist die Buchholz-Wertung (einfache bzw. verfeinerte Wertung) anzuwenden. Besteht auch nach Anwendung dieses Wertungssystems Punktgleichheit, entscheidet die Mehrzahl der gewonnenen Partien. Lässt sich auch dann kein Unterschied ermitteln, entscheidet die Mehrzahl der mit Schwarz gewonnenen Partien. Danach entscheidet das Los.
§ 4 Reuegeld
Beschließt der Ausrichter, für ein Turnier ein Reuegeld zu erheben, so gilt eine Meldung für dieses Turnier nur, wenn gleichzeitig das Reuegeld überwiesen wird. Das Reuegeld wird bei Nichtteilnahme nur erstattet, wenn wichtige Gründe vorliegen (ärztliches Attest, Arbeitgeberbescheinigung über Urlaubsverweigerung u. ä.).
§ 5 Turnierleiter
(1) Für alle Turniere ist vom Ausrichter ein Turnierleiter zu stellen.
(2) Die turniertechnischen Fragen werden vom Turnierleiter mit dem Ausrichter bzw. dessen Stellvertreter geregelt.
§ 6 Turnierausschuss
(1) Vor jedem Turnier wird von den Turnierteilnehmern ein Turnierausschuss gewählt. Er besteht aus drei Mitgliedern und zwei Stellvertretern. Der Turnierausschuss hat folgende Aufgaben:
1. Die für das anstehende Turnier verbindliche Auslegung der Regeln
2. Die endgültige Entscheidung über Streitfälle
(2) Im Fall der Ziffer 1 sind Mitglieder und Stellvertreter beteiligt. Im Fall der Ziffer 2 wird ein Stellvertreter nur tätig, wenn ein Mitglied am Streitfall beteiligt ist.
§ 7 Regelkommission
Zur Klärung grundsätzlicher Fragen der Regelauslegung wird von der Delegiertenversammlung eine Kommission für einen Zeitraum von vier Jahren eingesetzt. Sie besteht aus drei fachkundigen Personen.
§ 8 Proteste
Proteste haben keine aufschiebende Wirkung. Nach Beendigung eines Turniers kann kein Protest mehr eingelegt werden.
Zweiter Abschnitt Spielberechtigung und Spielbetrieb
§ 9 Turniere des DBSB Der DBSB veranstaltet regelmäßig folgende Turniere:
a) Bundeseinzelmeisterschaft (BEM)
b) Bezirksmeisterschaften
c) Jugendmeisterschaft (JM)
d) Damenmeisterschaft (DM)
e) Deutsche Blindenschach-Seniorenmeisterschaft (SM)
f) Internationale Offene Deutsche Meisterschaft
g) Blinden-Schnellschach-Meisterschaft
h) Mannschaftsmeisterschaft (MM)
i) Jugendmannschaftsmeisterschaft (JMM)
j) Fernschachmeisterschaft
§ 10 Spielbezirke
Das Bundesgebiet gliedert sich in folgende Spielbezirke:
1. Nordost:
Brandenburg, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
2. West:
Nordrhein-Westfalen
3. Mitte-Ost:
Hessen, Thüringen und Sachsen
4. Südwest:
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland
5. Süd:
Bayern
§ 11 Spielberechtigung
(1) Für die Turniere des DBSB sind die ordentlichen Mitglieder spielberechtigt, sofern diese Turnierordnung nichts anderes bestimmt.
(2) Eine Spielberechtigung auf Grund einer Qualifikation gilt nur für das nächste Turnier; sie ist nicht auf ein späteres Turnier übertragbar.
(3) Erwirbt ein Spieler mehrere Qualifikationen für das gleiche Turnier, ist nur die zeitlich zuerst erworbene gültig.
§ 12 Bundeseinzelmeisterschaft (BEM)
(1) Die BEM wird in den Jahren mit ungerader Endziffer in einem Neun-Runden-Turnier nach Schweizer System ausgetragen.
(2) Spielberechtigt sind:
1. Die sechs Erstplatzierten der letzten BEM
2. Die drei Erstplatzierten aus den Bezirksmeisterschaften. Ein Aufrücken ist
nur bis Platz 5 möglich, wobei Spieler, die bereits für die BEM qualifiziert sind, nicht mitgezählt werden
3. der Deutsche Blindenschachjugendmeister oder der Jugendvizemeister
4. die für die BEM bisher nicht qualifizierten beiden Bestplatzierten der Internationalen Offenen Deutschen Blindenschachmeisterschaft
5. die Deutsche Blindenschachdamenmeisterin oder die Damenvizemeisterin
6. der Deutsche Blindenschachseniorenmeister oder der Seniorenvizemeister
7. 2 Freiplatzbewerber.
Über die Besetzung der Freiplätze sowie der frei werdenden Plätze entscheidet der Vorstand nach sportlichen Gesichtspunkten. Ein Antrag auf einen Freiplatz kann bis spätestens 10 Tage nach Beendigung des letzten Qualifikationsturniers beim Vorstand eingereicht werden.
(3) Der Sieger der BEM erhält den Titel "Deutscher Blindenschach-Meister".
§ 13 Bezirksmeisterschaften
(1) Die Bezirksmeisterschaften werden in Jahren mit gerader Endziffer von den Bezirken eigenverantwortlich durchgeführt.
(2) Zur Teilnahme an Bezirksmeisterschaften sind die Mitglieder berechtigt, die für einen Blindenschachverein gemeldet sind, der in diesem Bezirk seinen Sitz hat oder die in diesem Bezirk ihren ersten Wohnsitz haben.
§ 14 Jugendmeisterschaft (JM)
(1) Die JM wird in Jahren mit ungerader Endziffer ausgetragen. Den Austragungsmodus legt der Jugendwart entsprechend der Teilnehmerzahl fest. Bei weniger als sechs Meldungen wird die JM nicht ausgetragen.
(2) Teilnahmeberechtigt sind Schüler und Jugendliche, die zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres das zwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
(3) Der Sieger erhält den Titel "Deutscher Blindenschach-Jugendmeister".
§ 15 Damenmeisterschaft (DM)
(1) Die DM wird in Jahren mit gerader Endziffer ausgetragen.
(2) Der Austragungsmodus richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmerinnen. Sollten weniger als sechs Meldungen vorliegen, wird die Meisterschaft nicht ausgetragen.
(3) Die Siegerin erhält den Titel "Deutsche Blindenschach-Meisterin".
§ 16 Deutsche Blindenschach-Seniorenmeisterschaft (SM)
(1) Die SM wird jährlich ausgetragen. Den Austragungsmodus regelt der Vorstand. Melden sich weniger als sechs Spieler an, wird das Turnier nicht ausgetragen.
(2) Spielberechtigt sind Frauen und Männer, die im Austragungsjahr das 60. Lebensjahr vollenden bzw. vollendet haben. Gastspieler sind zugelassen.
(3) Der Sieger erhält den Titel (Deutscher Blindenschach-Seniorenmeister".
§ 17 Internationale Offene Deutsche Meisterschaft
(1) Die Internationale Offene Deutsche Meisterschaft wird in Jahren mit gerader Endziffer ausgetragen.
(2) Spieler anderer Mitgliedsorganisationen der IBCA (Gastspieler) sind zugelassen.
(3) Die Internationale Offene Deutsche Meisterschaft wird nur durchgeführt, wenn mindestens sechs Spieler teilnehmen.
(4) Der Austragungsmodus richtet sich nach der Teilnehmerzahl und wird jeweils vom Vorstand für das nächste Turnier festgelegt.
§ 18 Deutsche Blinden-Schnellschach-Meisterschaft
(1) Die Deutsche Blinden-Schnellschachmeisterschaft wird jährlich vom DBSB an einen ausrichtenden Verein vergeben.
(2) Der Austragungsmodus wird spätestens zwei Monate vor Beginn der Meisterschaft vom Ausrichter bekannt gegeben.
(3) Die Spielzeit beträgt mindestens 15 Minuten pro Spieler.
(4) Der Sieger erhält den Titel "Deutscher Blinden-Schnellschach-Meister".
§ 19 Mannschaftsmeisterschaft (MM)
(1) Die MM wird als Fünf-Runden-Turnier nach dem Schweizer System in Jahren mit ungerader Endziffer ausgetragen.
(2) Eine Mannschaft besteht aus vier Stamm- und bis zu zwei Ersatzspielern. Sie gilt als angetreten, wenn mindestens drei Spieler erschienen sind. Nehmen Stammspieler an einem Mannschaftskampf nicht teil, so rücken die verbleibenden Stammspieler auf, und die freiwerdenden Bretter werden mit Ersatzspielern besetzt.
(3) Jeder Verein kann mit einer oder zwei Mannschaften an der MM teilnehmen. Jeder Mannschaft kann ein Gastspieler angehören. Zur Anmeldung reicht der Verein vier Wochen nach der Ausschreibung eine alphabetische Namensliste seiner Spieler ein.
(4) Für die Platzierung sind die Mannschaftspunkte entscheidend. Bei Punktgleichheit entscheiden die Brettpunkte. Ergibt sich auch dann Punktgleichheit, entscheidet die Buchholzwertung aller Kämpfe.
(5) Der Sieger erhält den Titel "Deutscher Blindenschach-Mannschaftsmeister".
(6) Eine Stunde vor Turnierbeginn ist dem Turnierleiter die Mannschaft namentlich unter Angabe der Brettfolge und eventuell der Ersatzspieler schriftlich zu melden. Änderungen in der Brettfolge müssen spätestens 10 Minuten vor Beginn einer Runde dem Turnierleiter mitgeteilt werden. Der Tausch benachbarter Bretter ist nicht zulässig. Nach Beginn eines Kampfes ist ein Protest gegen die Aufstellung nicht mehr möglich.
§ 20 Jugendmannschaftsmeisterschaft (JMM)
(1) Die JMM wird in Jahren mit gerader Endziffer ausgetragen. § 20 Abs. 4 und 6 gelten entsprechend. Das Nähere beschließt der Vorstand.
(2) Der Sieger erhält den Titel "Deutscher Blindenschach-Jugendmannschaftsmeister".
§ 21 Deutsche Fernschachmeisterschaft
Siehe hierzu die Fernschachturnierordnung

zurück zur Startseite

© 2001 - 2010 by Deutscher Blinden- und Sehbehinderten-Schachbund e. V.